ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, jeder Fahrzeughalter hat eine entsprechende Kfz-Versicherung abzuschließen. Die KFZ-Versicherung sorgt im Schadenfall für den Schadensausgleich gegenüber dem Geschädigten und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen, in Abhängigkeit vom abgeschlossenen Versicherungstyp, auch die Kosten, die für die Reparatur der Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen.